10.10 Sicherheitseinrichtungen
Die Installation und Inbetriebnahme einer stationären Strahlhalle unterliegt zahlreichen Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen.
Dabei müssen Sicherheitseinrichtungen je nach Bestimmung, Größe, Aufstellungsort usw. der Strahlhalle berücksichtigt werden.
Einige Sicherheitsbestimmungen sind:
- Totmannschaltung mit elektropneumatischer Fernbedienung und Schnellabschaltung
- Tür- und Torendschalter, die den Strahlprozess beim Öffnen sofort beenden
- Sichtfenster müssen vorhanden sein
- Strahlprozess kann nur erfolgen bei eingeschalteten Filteranlagen (Verriegelung)
- Ein ausreichender Unterdruck muss in der Strahlkabine vorhanden sein
- Ein 40 bis 60facher Luftwechsel pro Stunde des Raumvolumens der Strahlhalle muss durch die Größe der Filteranlage gewährleistet sein
- Nach Beendigung der Strahlarbeiten muss ein 5facher Luftwechsel vor dem Betreten des Strahlraums erfolgen, d.h.
Wartezeit 8 Minuten bei 40fachem Luftwechsel
Wartezeit 5 Minuten bei 60fachem Luftwechsel
Dementsprechend ist auch die Nachlaufzeit der Filteranlagen vorzusehen - Ausreichende Beleuchtung
- Nach Bedarf Notbeleuchtung
- Eventuelle Kennzeichnung des Strahlprozesses durch z. B. Meldeleuchten über den Zugangstüren von Außen
- Sicherstellen des Filteranlagenbetriebes auch während der Reinigungsarbeiten
- Not-Aus Schalter nach Bedarf und Auflagen
Weiter verweisen wir auf Kapitel 12. Gesetze und Verordnungen.